Mobilfunkvertrag: „Nichtnutzungsgebühr“ ist unzulässig
Eine von Mobilfunkkunden erhobene Strafgebühr für die Nichtnutzung des Handys in Höhe von € 4,95 zusätzlich zum monatlichen Paketpreis, ist unzulässig. Den Kunden steht keine Gegenleistung zu der Gebühr gegenüber.
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