Ordnungswidrigkeiten: Wie wird ein Einspruch ordnungsgemäß eingelegt?
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann nicht mittels Anhangs einer einfachen E-Mail wirksam eingelegt werden. Aber: Wird der Anhang der E-Mail innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, wird der Einspruch wirksam.
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