Reisemangel am Flughafen: Urlauber erhalten Reisepreis und Entschädigung zurück
Wer seinen Flug wegen langer Warteschlangen beim Check-in verpasst, muss den Schaden nicht immer selbst tragen. Das Oberlandesgericht Celle hat die Rechte von Pauschalreisenden gestärkt. Die Entscheidung zeigt, wann ein Reisemangel vorliegt und welche Ansprüche Betroffene geltend machen können.
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