Kein Schadensersatz für selbstverschuldeten Reisemangel
Reisende, die erst 90 Minuten vor Abflug am Check-In-Schalter erscheinen und aufgrund einer länger dauernden Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassen, können vom Reiseveranstalter keinen Schadensersatz verlangen.
Mehr lesen