Widerruf oder Rücktritt eines Messekaufes möglich?
Ein Messestand stellt einen Geschäftsraum im Sinne des Gesetzes dar, wenn er nach Erscheinungsbild und Charakter der Messe erkennbar dem Zweck eines Vertragsabschlusses dient. An einen dort abgeschlossenen Vertrag bleibt der Kunde gebunden.
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