Anlieger haben keinen Anspruch auf öffentliche Parkplätze unmittelbar vor dem Grundstück
Als Anlieger haben Sie grundsätzlich keinen grundsätzlichen Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor Ihrem Grundstück. Ausnahme: Ihnen steht ein Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs zu.
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