Keine Entschädigung bei Flugverspätung nach Reifenpanne durch Schraube auf der Landebahn
Passagiere können keine Entschädigung beanspruchen, wenn eine Schraube auf der Landebahn zu Flugverspätungen führt. Bei Beschädigungen durch Fremdkörper haftet die Airline nur, wenn sie sich nicht ausreichend um Schadensbegrenzung bemühte.
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