Umstellung der Hausreinigung auf Profis: Nicht gegen den Willen der Mieter
Grundsätzlich dürfen Vermieter die Kosten für einen Reinigungsfirma im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Anders sieht es aus, wenn die Mieter vorher selbst ordentlich geputzt haben und dies weiter tun wollen.
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