Arbeitgeber muss sich an den vereinbarten Zeugnistext halten
Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen arbeitsgerichtlichen Vergleich über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses und vereinbaren einen genau festgelegten Wortlaut, ist dieser Text zu verwenden. Abweichungen sind unzulässig.
Mehr lesen