Betriebskostenabrechnung: Bei unverschuldeter Verspätung darf Kaution nach Mieterauszug länger einbehalten werden
Kann ein vermietender Wohnungseigentümer die Betriebskostenabrechnung wegen noch ausstehender WEG-Jahresabrechnung nicht machen, trifft ihn kein Verschulden. Die Kaution ausgezogener Mieter muss solange nicht voll zurückgezahlt werden.
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