Krankenkasse muss Kosten für lebensrettende Außenseitertherapie übernehmen
Schwere Krankheiten stellen Betroffene oft vor existenzielle Entscheidungen. Was gilt, wenn keine anerkannte Standardtherapie mehr zur Verfügung steht, eine neue Behandlung aber Hoffnung macht? Mit dieser Frage befasste sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Patienten in medizinischen Ausnahmesituationen.
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