Hörsturz nach Impfung: BGH stärkt Auskunftsrechte von Betroffenen
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Hörsturz nach Impfung: Worum ging es in dem Fall?
Eine Zahnärztin hatte im März 2021 den Corona-Impfstoff Vaxzevria erhalten. Kurz nach der Impfung traten verschiedene gesundheitliche Beschwerden auf. Dazu gehörten Kribbeln in der Hand, ein vollständiger Hörverlust auf einem Ohr, Tinnitus, Gangunsicherheit sowie Taubheitsgefühle. In der behandelnden Klinik wurde ein Hörsturz ohne erkennbare Ursache diagnostiziert. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist eine Wiederherstellung des Hörvermögens nicht zu erwarten.
Die Frau sah einen Zusammenhang zwischen ihren Beschwerden und der Impfung. Deshalb verlangte sie von dem Pharmaunternehmen Schmerzensgeld. Zudem wollte sie Auskunft darüber erhalten, welche Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Impfstoff bekannt waren und welche weiteren Erkenntnisse dem Unternehmen vorlagen.
Gerade bei einem möglichen Hörsturz nach Impfung stellt sich für Betroffene häufig die Frage, wie sie Informationen erhalten können, um einen möglichen Schadensersatzanspruch zu prüfen. Genau darum ging es auch in diesem Verfahren.
Bundesgerichtshof senkt die Hürden für Auskunftsansprüche
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass die Vorinstanz die gesetzlichen Anforderungen an den Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz zu streng beurteilt hatte. Das Verfahren muss deshalb erneut verhandelt werden.
Besonders wichtig ist die Aussage des Gerichts zur erforderlichen Begründung eines Auskunftsverlangens. Nach Auffassung des BGH müssen Betroffene nicht den vollen Beweis erbringen, dass das Arzneimittel tatsächlich die Ursache ihrer Beschwerden war. Andererseits reicht auch eine reine Vermutung ohne konkrete Anhaltspunkte nicht aus.
Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, die einen Zusammenhang plausibel erscheinen lassen. Der Begriff der Plausibilität bedeutet dabei nicht, dass mehr für als gegen einen Zusammenhang sprechen muss. Es genügt, wenn nachvollziehbare Umstände einen möglichen Zusammenhang zwischen Arzneimittel und Gesundheitsschaden erkennen lassen.
Damit stärkt der BGH die Position von Menschen, die einen möglichen Arzneimittelschaden geltend machen. Insbesondere bei Fällen wie einem Hörsturz nach Impfung kann es oft schwer sein, die erforderlichen Informationen ohne Unterstützung des Herstellers zu beschaffen.
Fazit: Warum die Entscheidung für Verbraucher wichtig ist
Die Entscheidung zeigt, dass Betroffene bei einem vermuteten Arzneimittelschaden nicht bereits zu Beginn einen nahezu vollständigen Nachweis erbringen müssen. Der Auskunftsanspruch soll gerade dabei helfen, bestehende Informationslücken zu schließen und die Grundlage für eine spätere Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu schaffen.
Zudem stellte der BGH klar, dass sich die Auskunft nicht zwingend nur auf exakt dieselben Beschwerden beschränken muss. Auch Erkenntnisse über andere Nebenwirkungen können für die Bewertung eines Arzneimittels relevant sein. Pharmaunternehmen müssen daher unter Umständen umfassender informieren als bisher angenommen.
Für Verbraucher ist das Urteil von großer Bedeutung. Wer nach der Einnahme eines Medikaments oder nach einer Impfung gesundheitliche Beschwerden feststellt, hat häufig keinen Einblick in die Erkenntnisse der Hersteller. Die Entscheidung erleichtert es Betroffenen, an wichtige Informationen zu gelangen und mögliche Rechte besser einschätzen zu können. Gerade bei einem möglichen Hörsturz nach Impfung kann dies ein wichtiger erster Schritt sein, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen.
BGH, Urteil vom 09.03.2026, Az. VI ZR 335/24