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Untermietvertrag

Als Hauptmieter, der Zimmer in Wohnung oder Haus untervermietet, bleiben Sie dem Vermieter gegenüber verantwortlich für Schäden an der Immobilie und die Zahlung der Miete. Sichern Sie sich darum ab: Regeln Sie das Mietverhältnis mit einem für Sie optimierten Smartlaw-Vertrag.

Unser Service im Smartlaw-Abo: Rechtsprechung und Gesetze ändern sich ständig. Wenn Sie Risiken vermeiden möchten, sollten Sie Vertragsverhältnisse deshalb regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Dabei helfen wir Ihnen. Wir benachrichtigen Sie genau dann, wenn Sie handeln müssen.

Was regelt dieser Untermietvertrag?

  • Untermietvertrag geeignet für ein oder mehrere Zimmer z. B. in einer WG
  • Regeln Sie, welche Zimmer Sie dem Untermieter überlassen wollen und ob diese möbliert sind oder nicht
  • Nehmen Sie die Einrichtungsgegenstände in den Mietvertrag auf
  • Regeln Sie die Aufteilung der Betriebskosten
  • Zahlungsmodalitäten: Bestimmen Sie, ob die Miete in bar oder per Überweisung gezahlt werden soll
  • Nehmen Sie eine bereits vorhandene Hausordnung in den Vertrag auf
  • Regeln Sie die Beteiligung des Mieters an den Kleinst- und Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der letzten BGH-Rechtsprechung
  • Klären Sie, ob eine Kaution festgelegt wird und wenn ja, wie hoch diese ist
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zur vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Staffelmiete Ausdrucken, unterschreiben und fertig!

Weitere Informationen

Warum ist ein Smartlaw-Vertrag anders als herkömmliche Formulare? Und welche Vorteile bietet er?

Die Smartlaw-Software führt Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog, der das Gespräch zwischen Mandant und Anwalt simuliert. Am Ende erhalten Sie einen sicheren Untermietvertrag, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Alle Formulierungen des Untermietvertrags werden von renommierten Rechtsanwälten für Mietrecht erstellt. Falsche, veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Untermietvertrag

Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.

Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.

Untervermietung leicht gemacht

Finanzielle oder persönliche Umstände können Sie dazu veranlassen, ein oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung an einen Dritten unterzuvermieten und die Wohnung in einer Wohngemeinschaft mit dieser Person gemeinsam zu nutzen.

Bei einer gemeinsamen Nutzung der Wohnung handelt es sich um eine Untervermietung.

Für den Fall, dass Sie Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit zwischenvermieten möchten, ist unser Zwischenmietvertrag der richtige Vertrag für Sie.

Welche Angaben und Dokumente benötigen Sie zur Erstellung dieses Vertrages?

  1. Daten zum Hauptmietvertrag wie z. B. Anschrift, Lage im Gebäude, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer
  2. Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
  3. Angaben zum Mietkonto (Daten können auch später hinzugefügt werden)
  4. Daten zum Hauptmieter
  5. Daten zum Untermieter
  6. Monatliche Grundmiete
  7. Datum der Unterschrift des Hauptmietvertrages

Brauche ich zur Untervermietung die Zustimmung des Vermieters?

Sie müssen vor Abschluss des Untermietvertrages unbedingt die Zustimmung des Hauptvermieters einholen, einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten zu dürfen. Wenn Sie nicht Ihre gesamte Wohnung untervermieten, können Sie bei Vorliegen eines entsprechenden berechtigten Interesses sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung haben. Der Mieter macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, sollte er die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht einholen. Außerdem kann die ungenehmigte Untervermietung einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Die positive schriftliche Rückantwort des Vermieters sollte daher unbedingt vor Unterzeichnung des Untermietvertrages abgewartet werden.

Erstellen Sie das Anschreiben an den Hauptvermieter mit dem Antrag auf Zustimmung zur Untervermietung schnell und einfach mit Smartlaw.

Muss ich vor der Unterzeichnung des Untermietvertrages noch etwas beachten?

  • Haben Sie die Zustimmung des Hauptvermieters zur Untervermietung?
  • Haben Sie den Hauptmietvertrag (mit allen Anlagen) als Anlage dem Untermietvertrag hinzugefügt?
  • Gibt es im Untermietvertrag keine widersprüchlichen Regelungen zum Hauptmietvertrag?
  • Anlagen zum Vertrag wie z. B. Hauptmietvertrag, Übergabeprotokoll und Hausordnung müssen an den Untermietvertrag angeheftet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass sämtliche Anlagen zum Untermietvertrag mit dem Begriff „Anlage“ und der genauen Bezeichnung des Mietobjektes (z. B. „Anlage 1 zum Untermietvertrag über das Haus Musterstraße 1, 11111 Musterstadt“) beschriftet werden.

Tipp: Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll

Mit einem Übergabeprotokoll sind Sie immer auf der sicheren Seite. Erstellen Sie dieses zusammen mit dem Untermieter und vermeiden Sie so Fehler bei der Übergabe der Immobilie. Unter einem Übergabeprotokoll versteht man eine unterschriebene Beschreibung des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzuges sowie die Auflistung der übergebenen Schlüssel.

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