»24-Stunden-Pflegekraft« enthält Mindestlohn für die täglich geleisteten 24 Stunden
Eine Pflegerin, die eine über 90-jährige Frau rund um die Uhr betreute, steht hierfür auch rund um die Uhr der Mindestlohn zu. Lediglich einzelne Stunden, in denen die Seniorin Besuch hatte, sind davon auszunehmen.
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