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Pferdekaufvertrag

Beim Kauf oder Verkauf eines Pferdes gibt es viel zu beachten - da es sich um einen Vertrag über ein Lebewesen handelt, treten rechtliche Besonderheiten und Fallstricke auf.

Mit unserem Pferdekaufvertrag sind Sie als Käufer oder Verkäufer auf der sicheren Seite und können individuell vereinbaren, zu welchen Konditionen Ihr Pferd den Eigentümer wechseln soll.

Ihr individueller Pferdekaufvertrag

  • Regelung aller notwendigen Vertragsbestandteile, vom Kaufpreis bis zur Mängelhaftung
  • Umfassende Informationen zu den Besonderheiten und Risiken beim Pferdekaufvertrag
  • Individuelle Haftungs- und Verjährungsklauseln
  • Für Privatpersonen und Unternehmer geeignet
  • Den unterschriebenen Vertrag erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Warum brauche ich einen Pferdekaufvertrag?

Dem Gesetz nach macht es keinen Unterschied, ob ein Auto, ein Kühlschrank oder ein Pferd den Eigentümer wechseln soll. Bei einem Pferdekaufvertrag wird statt einer Ware aber ein Lebewesen verkauft, weshalb Verkäufer und Käufer die gemeinsamen Vereinbarungen besonders sorgfältig prüfen sollten. Denn im Gesetz wird dem Umstand, dass es sich bei einem Pferd um ein Lebewesen handelt, nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

So ist es z.B. wichtig, klarzustellen, dass keine umfassende Gewähr für bestimmte Leistungsfähigkeiten und Eignungen des Pferdes übernommen werden kann, es sei denn Käufer und Verkäufer vereinbaren ausdrücklich eine besondere Eignung (auch dies ist mit unserem Pferdekaufvertrag möglich!). Zudem sollten sich Käufer und Verkäufer darüber einig sein, dass bei dem Verkauf eines Lebewesens keine verbindlichen Prognosen über die weitere physische und psychische Entwicklung getroffen werden können.

Gleichzeitig ist es aber zu empfehlen, dass der Verkäufer dem Käufer alle verfügbaren Informationen zum Pferd mitteilt. So sollte im Vertrag beispielsweise aufgenommen werden, ob das Pferd an Krankheiten und Verletzungen litt oder ob es Besonderheiten im Umgang aufweist. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Pferd nicht schmiedefromm oder geländesicher ist oder sich nicht verladen lässt.

Gesundheitszustand des Pferdes festhalten?

Vor dem Abschluss eines Pferdekaufvertrags sollten Käufer und Verkäufer sich zudem über eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung verständigen. Dies gilt auch und gerade dann, wenn keine solche Untersuchung durchgeführt werden soll. Dies sollte in dem Pferdekaufvertrag geregelt sein.

Käufer & Verkäufer

Hinsichtlich der Haftung und Gewährleistung für das Pferd kommt es darauf an, ob die Vertragsparteien Unternehmer oder Privatpersonen sind, da bei einem sog. Verbrauchsgüterkauf die Privatperson durch gesetzliche Regelungen besonders geschützt wird. Dies betrifft auch die Vertragsregelungen zur Verjährung von Ansprüchen.

Soll ein Pferd von zwei oder mehreren Personen gekauft werden, werden diese automatisch eine sogenannte Miteigentümergemeinschaft. Rechtlich ist dies ohne Probleme möglich. Es ist aber sehr wichtig, schriftlich festzuhalten, wie die Nutzung geregelt werden soll, wer welche Kosten trägt und bei welchen Entscheidungen alle Miteigentümer zusammen mitbestimmen müssen.

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