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Widerspruch gg Forderungsanmeldung aus unerlaubter Handlung

Ein Gläubiger hat eine Forderung wegen vorsätzlicher, unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet? Sie können diese bestreiten, indem Sie Widerspruch beim zuständigen Insolvenzgericht einlegen. Andernfalls wird die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Widersprechen Sie einer Forderungsanmeldung

  • Legen Sie schriftlich Widerspruch beim zuständigen Insolvenzgericht ein
  • Wehren Sie sich gegen unzutreffende Forderungen wegen unerlaubter Handlung
  • Verhindern Sie, dass die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird
  • Das fertig formulierte Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Was bedeutet vorsätzliche, unerlaubte Handlung?

Vorsätzliche, unerlaubte Handlung bedeutet, dass Sie den Gläubiger absichtlich oder wissentlich schädigen wollten. Eine Forderung, die aus diesem Grund entstanden ist, wird von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das bedeutet, dass Sie, trotz Insolvenzverfahren, nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode nicht in vollem Umfang von Ihren restlichen Schulden befreit werden (sog. Restschuldbefreiung).

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung müssen vom Schuldner vollständig beglichen werden. Gleiches gilt für rückständigen gesetzlichen Unterhalt oder Forderungen aus Steuerstraftaten (§§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung). Wer vorsätzlich handelt., soll nicht durch die Insolvenz von seiner Schuld befreit werden.

Wann muss Widerspruch eingelegt werden?

Das Insolvenzgericht wird Sie darüber in Kenntnis setzen, wenn ein Gläubiger eine Forderung wegen vorsätzlicher, unerlaubter Handlung angemeldet hat. Sie haben dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ist ein mündlicher Prüfungstermin angesetzt, so müssen Sie bei diesem Termin persönlich Widerspruch erheben. Oft wird die Prüfung jedoch schriftlich erfolgen, so dass Sie auch schriftlich Widerspruch einlegen müssen.

Ein Widerspruch ist immer dann angezeigt, wenn Sie die vom Gläubiger angeführten Tatsachen bestreiten wollen. Mit dem hier angebotenen Widerspruchsschreiben können Sie geltend machen, dass Sie niemanden vorsätzlich schädigen wollten und die Forderungsanmeldung aus dem Grunde der vorsätzlichen unerlaubten Handlung somit nicht zutreffend ist.

Nur wenn das Gericht dem Widerspruch stattgibt, kann die Forderung von der Erteilung der Restschuldbefreiung eingeschlossen werden.

Mehrere Forderungsanmeldungen wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung?

Sollten mehrere Forderungen angemeldet sein, so ist jede Forderung einzeln zu bestreiten. Sie müssen gegen jede Forderungsanmeldung einen entsprechenden Widerspruch einlegen!

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