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Webdesignvertrag

Aus einem einfachen Webseiten-Auftrag wird durch Korrekturschleifen und Ergänzungen oft ein zeit- und kostenintensives Projekt. Deshalb sollten Sie, egal ob Auftragnehmer oder Auftraggeber, auf eine genaue vertragliche Regelung bestehen. Mit Smartlaw erhalten Sie dazu die maßgeschneiderte Lösung.

Was Sie mit diesem Webdesignvertrag regeln können

  • Möglichkeit zur Vereinbarung von Teillieferungen und Teilabnahmen
  • Mitarbeit von Schlüsselpersonen
  • Rechteübertragung: Regeln Sie den Übergang der urheberrechtlichen Nutzungsrechte
  • Hosting der Webseite, Speicherplatz, Service Level
  • Vereinbaren Sie eine Geheimhaltung des Projektes
  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Konzeptionsphase vereinbaren wollen, wenn die Anforderungen an die Webseite noch nicht definiert sind
  • Regeln Sie die Vergütung, Zahlungsmodalitäten sowie Zusatzkosten
  • Legen Sie Liefer- und Abnahmefristen für das fertige Projekt fest
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung mit Smartlaw

  • Zeitsparend & einfach
    Beantworten Sie nur einige Fragen. In wenigen Minuten ist Ihr Werkvertrag erstellt und sofort einsetzbar.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten den Webdesignvertrag als in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Webdesignvertrag

Smarter Vertrag statt Mustervertrag

Veraltete Webdesignverträge oder falsche Mustervorlagen können viele Fehler beinhalten.
Smartlaw-Verträge sind besser.

  • Immer aktuell
    Der Vertrag befindet sich auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Sollte es gesetzliche Änderungen geben, werden Sie als Smartlaw-Abo-Kunde stets darauf hingewiesen.
  • Hohe Qualität
    Alle Fragen des Frage-Antwort-Dialoges und die Vertragstexte des Webdesignvertrags wurden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt.
  • Individuell
    Gestalten Sie den Vertrag entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.