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Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

  • Fordern Sie Ihre Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen zurück
  • Für Kredite, die ab dem 01. Januar 2012 abgeschlossen wurden

Was bietet Ihnen diese Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren?

  • Individuelles Anschreiben an Ihre Bank
  • Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung
  • Prüfung der Verjährung Ihrer Ansprüche
  • Auch für mehrere Darlehensverträge bei einem Kreditinstitut
  • Auf Wunsch Androhung anwaltlicher und gerichtlicher Schritte
  • Auch für bereits abgezahlte Darlehen geeignet

Weitere Informationen

Dokumente einfach selbst erstellen

  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, das Anschreiben an Ihre Bank wird erstellt und ist sofort einsetzbar.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Experten und Top-Anwälte.
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Rückforderungsschreiben in den Dateiformaten PDF, RTF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!

Weitere Informationen zum Dokument

Das oberste Zivilgericht Deutschlands, der Bundesgerichtshof (BGH), hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Banken von ihren Kunden keine Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Durch das Urteil werden die Verbraucherrechte dahingehend gestärkt, dass auch bereits gezahlte Gebühren von den Banken zurückgefordert werden können. Der Anspruch besteht, wenn Sie als Privatperson mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag geschlossen haben und neben den üblichen Zinsen ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt berechnet wurde. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit dem Kredit zum Beispiel ein Auto, Ihren Urlaub oder Ihre Küche finanziert haben.

In der Vergangenheit haben sich die Kreditinstitute häufig darauf berufen, sie würden ohne Grundsatzentscheidung des BGH nicht tätig werden – diese Aussage ist jetzt hinfällig. Um kostenaufwendige Klagen zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Banken den Rückzahlungsansprüchen der Kunden schnell nachkommen. Jedoch werden die Kreditinstitute nicht von allein tätig, sondern müssen explizit zur Rückzahlung aufgefordert werden.

Mit unserem Anschreiben können Sie Ihre Ansprüche schnell und bequem selbst geltend machen.

Wir bieten Ihnen auch einen Vertrag für ein privates Darlehen.

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