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Reitbeteiligungsvertrag

Überlassen Sie Ihr Pferd einer Reitbeteiligung oder wollen Sie umgekehrt auf einem fremden Pferd reiten, entstehen rechtliche Risiken, gegen die Sie sich absichern sollten. Mit unserem Reitbeteiligungsvertrag bieten wir Pferdehaltern und Reitern die Möglichkeit, Ihr Reitbeteiligungsverhältnis sicher und individuell zu gestalten.

Ihr individueller Reitbeteiligungsvertrag

  • Mit unserem Reitbeteiligungsvertrag sichern Sie das Verhältnis zwischen Pferdehalter oder Reiter rechtlich ab
  • Als entgeltlicher Miet- oder unentgeltlicher Leihvertrag möglich
  • Treffen Sie individuelle Regelungen und bestimmen Sie selbst, zu welchen Zeiten und Zwecken das Pferd genutzt werden darf
  • Auch für minderjährige Reiter geeignet!
  • Den unterschriftsfertigen Vertrag erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Wofür brauche ich einen Reitbeteiligungsvertrag?

Wenn Sie Pferdehalter sind und Ihr Pferd einer anderen Person zur Nutzung überlassen wollen, sollten Sie - auch zum Wohle Ihres Pferdes - verbindliche Regelungen mit Ihrer Reitbeteiligung treffen. So können Sie zum Beispiel festlegen, wie oft Ihr Pferd geritten werden darf und wie der Reiter mit ihm umzugehen hat. Sie können die Reitbeteiligung auch dazu verpflichten, regelmäßig am Reitunterricht teilzunehmen oder Haltungskosten Ihres Pferdes anteilig mitzutragen.

Wichtig ist vor allem, dass die Reitbeteiligung die notwendigen Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen abschließt, damit im Falle von Verletzungen des Reiters oder des Pferdes keine Schutzlücken entstehen.  

Auch als Reiter eines fremden Pferdes ist ein Reitbeteiligungsvertrag für Sie wichtig. Der Eigentümer des Pferdes wird darin beispielsweise verpflichtet, Sie über die Besonderheiten des Pferdes (z.B. Bocken oder Steigen) aufzuklären. Ein wechselseitiger Haftungsausschluss schützt sowohl Pferdehalter als auch die Reitbeteiligung vor Ansprüchen, die aus Schäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten entstehen. 

Mietvertrag oder Leihvertrag?

Bei einer Reitbeteiligung kann es sich zwar auch um eine reine Gefälligkeit handeln, bei der keine rechtliche Bindung gewollt ist. Dies ist aber in aller Regel nur bei einem einmaligen oder sehr gelegentlichen Reiten auf einem fremden Pferd der Fall. Meistens handelt es sich um einen Miet- oder Leihvertrag.

Mietvertrag

Bei einem Mietvertrag, bei dem ausdrücklich ein Entgelt für die Nutzung des Pferdes vereinbart wird, haftet der Vermieter für den “ordnungsgemäßen“ Zustand des Pferdes. Das heißt, das Tier muss sich für den vertragsmäßigen Zweck (Reiten, Longieren etc.) eignen und eine entsprechende ordnungsgemäße Ausrüstung haben. 

Leihvertrag

Wird das Pferd unentgeltlich zur Verfügung gestellt, handelt es sich in der Regel um einen Leihvertrag. Beim Leihvertrag sieht das Gesetz grundsätzlich keine Kündigungsfristen vor. Der Verleiher kann das Pferd als “Leihgegenstand” jederzeit zurückverlangen. Um hier Streit zu vermeiden, sollten aber ausdrückliche Regelungen zur Kündigung vereinbart werden. 

Ihren Reitbeteiligungsvertrag von Smartlaw können Sie als Miet- oder Leihvertrag gestalten! 

Turnierbeteiligung

Bei einer Turnierteilnahme auf einem fremden Pferd werden weitere rechtliche Regelungen notwendig. Mit unserem Reitbeteiligungsvertrag können Sie auch hier individuelle Absprachen festhalten. Wichtig ist dabei auch das Thema “Preisgelder”: Oft steht den Gewinnern eines Turniers ein Preisgeld zu. In Ihrem Reitbeteiligungsvertrag können Sie individuell festlegen, ob der Reitbeteiligung, dem Pferdehalter oder beiden anteilig dieses Preisgeld zustehen soll. 

Minderjährige Reitbeteiligungen

Oftmals sind es minderjährige Reiter, die eine Reitbeteiligung vereinbaren möchten. Dies ist möglich - allerdings müssen die Eltern unbedingt im Vorfeld und beim Vertragsschluss mit eingebunden werden und den Vertrag für den Minderjährigen unterschreiben. Ein Vertrag ohne Zustimmung der Eltern wäre nichtig. Auch bezüglich der Aufsichtspflicht sollte eine Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Reitbeteiligungsvertrag von Smartlaw kommen auch minderjährige Reiter zum Ziel!

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