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Arbeiten im Home Office – Vertrag schützt vor Selbstausbeutung

Arbeitnehmer & Auszubildende 20. Februar 2016
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© Eugenio Marongiu / fotolia.com

Heimarbeit ist eine gleichermaßen beliebte wie moderne Arbeitsform, von der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren. Um Selbstausbeutung im Home Office zu vermeiden, sollte ein Vertrag die Rahmenbedingungen der Telearbeit regeln.

Jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet mittlerweile ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden: Das so genannte Home Office hat Konjunktur, was wenig wundert, entlastet es doch den Arbeitgeber von fixen Kosten und motiviert zugleich den Arbeitnehmer. Gerade in Zeiten teilweisen Fachkräftemangels ist dies kein zu unterschätzender Bindeeffekt. Schließlich steigt die Motivation – und somit Loyalität – qualifizierter Mitarbeiter, wenn diese ihre Arbeitszeit ein wenig flexibler einteilen und dadurch beispielsweise Kind und Karriere besser vereinbaren können.

Home Office-Arbeit motiviert Arbeitnehmer

Nicht nur Beruf und Familie lassen sich durch Heimarbeit harmonisieren: Auch Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz verringern sich, ebenso wie die hierfür nötigen finanziellen Aufwendungen. Menschen, die täglich lange im Stau stehen oder immer die gleiche S-Bahn-Strecke fahren, wissen ein Lied vom empfundenen Lebenszeitverlust zu singen.

Vertragliche Regelungen schützen vor Selbstausbeutung

Wer schon einmal in der privaten guten Stube seinen Notebook-Arbeitsplatz aufgeschlagen hat, der weiß von einer spezifischen Gefahr dieser modernen Arbeitsform: Beruf und Privatleben verschmelzen oftmals; die dringend nötige Grenze zwischen beiden Sphären verwischt. Es droht ein Burnout im Wohnzimmer. Studien zeigen, dass Heimarbeiter in besonderem Maße zur Selbstausbeutung neigen, eben auch deshalb, weil bei ihnen keine äußere Struktur Anfang und Ende von Arbeitsphasen reguliert. Oftmals sind sogar privater und beruflicher Computer ein und dasselbe Gerät.

Daher weist die Gewerkschaft Ver.di darauf hin, dass fürs klassische Büro und für jenes mit privater Anschrift die gleichen Arbeitszeiten gelten. Ver.di empfiehlt, mit dem Arbeitgeber einen Vertrag auszuhandeln, in dem die Rechte und Pflichten des Heimarbeiters möglichst genau beschrieben werden. Speziell die Arbeitszeiten im Home Office sollten schriftlich fixiert sein, so der Rat.

Im Internet stehen für diese Regelungen zahlreiche, teilweise kostenlose Muster zur Verfügung, jedoch können diese veraltet, ungenau oder nicht rechtsgültig sein. Wenn Sie stattdessen lieber rechtsgültig die Home-Office-Zeiten im Arbeitsvertrag regeln möchten, dann nutzen Sie unseren Vertrags-Konfigurator.