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Bankvollmacht

  • Geeignet für private Einzel- und Gemeinschaftskonten
  • Nutzen Sie die zahlreichen Optionen zur Bevollmächtigung
  • Ohne langes Formulieren erhalten Sie ein fertiges PDF

Was bietet Ihnen diese Bankvollmacht?

  • Die Vollmacht ist geeignet für private Bankkonten
  • Sie können bis zu 2 Personen mit diesem Dokument bevollmächtigen
  • Anwendbar für ein einzelnes Konto oder alle Konten bei Ihrer Bank
  • Sie haben die Möglichkeit, Befugnisse detailliert festzulegen
  • Auf Wunsch können Sie auch zukünftige Konten von der Vollmacht umfassen
  • Fragen beantworten, ausdrucken & unterschreiben. Fertig!

Weitere Informationen

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    Sie erhalten eine ausformulierte und einsatzbereite Bankvollmacht in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

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Ihre Möglichkeiten zur Gestaltung der Bankvollmacht

Mit unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog gestalten Sie die Bankvollmacht nach Ihren individuellen Vorstellungen, ganz bequem in nur wenigen Minuten. Durch eine Kontovollmacht können Sie Personen bestimmen, die Sie in Bankgeschäften vertreten dürfen, z. B. Ihr Lebens- oder Ehepartner. So kann es bei längeren Reisen oder großen Entfernungen zum betreffenden Kreditinstitut sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.

Dabei kann die Vollmacht nur für ein Konto oder für alle Konten bei einem Kreditinstitut erteilt werden. Auch zukünftige Konten können Sie einschließen.

Die Dauer der Gültigkeit kann begrenzt werden, z. B. auf den Zeitraum Ihrer Reise oder für nur wenige Tage, wenn nur ein bestimmtes Geschäft bei der Bank abgewickelt werden soll. Weiterhin können Sie bei dieser Kontovollmacht genau entscheiden, welche Möglichkeiten und Befugnisse der Bevollmächtigte im Einzelnen haben soll. Diese können, je nach Situation, sehr umfangreich ausgewählt oder nur auf einzelne Aktionen begrenzt werden.

Auswahl von Optionen dieser Kontovollmacht

Mit diesem Dokument können Sie die folgenden Optionen wahlweise ein- oder ausschließen:

  • Verfügungen über Guthaben und Einzahlungen
  • Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen
  • Empfang von Post
  • Inanspruchnahme eingeräumter Kredite
  • Beantragung von Karten
  • Teilnahmeanforderung an sonstigen Verfahren
  • Auflösung von Konten
  • Weitere Konten eröffnen
  • Konto unter anderem Namen weiterführen
  • Abschluss von Kreditverträgen
  • Verträge zu Gunsten Dritter
  • Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
  • Entgegennahme von Kreditkündigungen

Verwendung der Bankvollmacht

Unterschreiben Sie das Dokument nach dem Ausdrucken. Damit der Bevollmächtigte für Sie handeln kann, übergeben Sie ihm das Original mit Ihrer Unterschrift. Die bevollmächtigte Person muss neben dieser Bankvollmacht auch ein amtliches Ausweisdokument, also z. B. den Personalausweis vorlegen.

Unser Tipp: Erstellen Sie eine Kopie der Kontovollmacht

Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie oder drucken Sie das Dokument doppelt aus und verwahren Sie Ihr Exemplar an einem sicheren Ort.

Kann die Bankvollmacht widerrufen werden?

Ja. Als Vollmachtgeber haben Sie jederzeit das Recht, die erteilte Vollmacht zu widerrufen. Wenn Sie die Bankvollmacht nicht zeitlich befristet haben oder sie vor Fristende widerrufen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich vom Bevollmächtigten das Originaldokument wieder zurückgeben lassen.

Falls Sie die Kontovollmacht schriftlich widerrufen müssen und die bevollmächtigte Person auffordern möchten, das Dokument zurückzugeben, dann nutzen Sie einfach unseren Widerruf einer Vollmacht.

Wir empfehlen Ihnen, die Vollmacht zu vernichten, wenn Sie diese zurückerhalten haben. Auch sollten Sie ggf. Ihre Bank informieren.

Hinweis: Vorlagen von Banken und Sparkassen Viele Banken und Sparkassen stellen eigene Muster und Vorlagen für eine Bankvollmacht bereit. Unter Umständen fordern bestimmte Institute die Verwendung ihrer eigenen Vordrucke. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Bank nach der üblichen Praxis zu erkundigen und die Bevollmächtigung mit Ihrem Sachbearbeiter zu besprechen.

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