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Lösen vom Vertrag

Zu einem Vertragsschluss kommt es manchmal schneller, als man denkt und manchmal auch, ohne dass man es merkt. Gerade im Internet werden viele Verträge vorschnell geschlossen oder man tappt in sogenannte “Vertragsfallen”.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von einem Vertrag zu lösen. Das Interesse, sich von einem Vertrag zu lösen, kann auch bestehen, wenn gar nicht Sie selbst, sondern beispielsweise Ihr Kind einen von Ihnen ungewollten Vertrag geschlossen hat.

Was wir Ihnen bieten

  • Anhand verschiedener Kriterien können Sie herausfinden, ob und wie Sie sich von Ihrem Vertrag lösen können
  • Sie erhalten verständliche Anweisungen, wie Sie vorgehen müssen
  • Auch bei Vertragsschlüssen von minderjährigen Kindern
  • Sie erhalten ein fertiges Dokument in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Sich von einem ungewollten Vertrag lösen

Nur ein Klick und schon hat man die Rechnung im Haus. Verträge werden oft schneller geschlossen, als man denkt. Ein ungewollter Vertrag kann auf Unachtsamkeit beruhen, es kann aber auch sein, dass man zum Vertragsschluss genötigt wurde oder man einem Betrüger zum Opfer gefallen ist.

Durch die Beantwortung nur weniger Fragen erstellen Sie bei uns ein Schreiben, welches Sie Ihrem (vermeintlichen) Vertragspartner schicken können. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich so von Ihrem Vertrag und der damit einhergehenden Verbindlichkeit lösen.

Für den Fall, dass Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, sieht das Schreiben eine Zahlungsrückforderung vor.

Lösen Sie sich jetzt von einem Vertrag

Informationen zum Widerruf von Vertragsabschlüssen minderjähriger Kinder

Leider gibt es einige Unternehmen, insbesondere Internetanbieter, die auf unlautere Methoden zurückgreifen, um Vertragsabschlüsse zu erreichen. Versteckte und unklare Hinweise führen dazu, dass die anfallenden Kosten übersehen werden. Daher ist äußerste Vorsicht geboten.

Gerade Kindern sind die Risiken häufig nicht bewusst. Nach eigentlich harmlosem Surfen im Internet flattern plötzlich Vertragsbestätigungen oder gar Rechnungen ins Haus. Glücklicherweise sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einen umfassenden Schutz Minderjähriger vor. Unter Minderjährigen versteht man Personen, die noch nicht 18 sind. Sie als gesetzlicher Vertreter, d. h. Elternteil oder Vormund, haben die Möglichkeit, Ihre Genehmigung nachträglich zu verweigern.

Dies hat zur Folge, dass der Vertragsabschluss unwirksam ist. Erstellen Sie jetzt das passende Anschreiben! Drucken Sie es aus, unterschreiben und verschicken es per Einschreiben - so schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Zahlungsverpflichtungen.

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Passgenauer als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!