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Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH vom 04. Juli 2017 bestätigt, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen zurückgefordert werden können.
Ist auch Ihr Unternehmen betroffen? Dann fordern Sie jetzt die Gebühren inklusive Zinsen mit Hilfe unseres Anschreibens zurück!
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- Auf Wunsch mit Androhung anwaltlicher und gerichtlicher Schritte
- Das fertige Anschreiben erhalten Sie in den Formaten PDF & DOCX
- DSGVO-konform
Unternehmer können Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2017 entschieden, dass wie bei Verbraucherkrediten auch bei gewerblichen Darlehensverträgen die Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Bisher haben die Banken fast flächendeckend solche Bearbeitungsentgelte verlangt. Dies ist nun nicht mehr möglich und bereits erhobene Gebühren können von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden.
Um kostenaufwendige Klagen zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Banken den Rückzahlungsansprüchen der Unternehmen schnell nachkommen. Die Kreditinstitute werden jedoch nicht von allein tätig, sondern müssen explizit zur Rückzahlung aufgefordert werden.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Zum einen müssen sich die Bearbeitungsgebühren aus einer durch das Kreditinstitut vorgegebenen Klausel (AGB) ergeben haben. Die Bearbeitungsgebühr darf also nicht individuell zwischen Ihnen und dem Kreditinstitut verhandelt worden sein. Wenn Sie einen vorformulierten Standarddarlehensvertrag unterschrieben haben, liegen regelmäßig AGB vor. In diesem Fall können Sie die Gebühren zurückfordern.
- Beachten Sie bitte auch, dass der Anspruch nicht bereits verjährt ist. Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren. Die Frist läuft jedoch jeweils bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Vertragsschluss. Wir berechnen für Sie automatisch, ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist oder nicht.
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