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Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags

  • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber geeignet
  • Vermeiden Sie Streit durch eine gültige Kündigung
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Kündigungsschreiben

Was bietet Ihnen diese ordentliche Kündigung?

  • Beenden Sie ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer zum nächstmöglichen Termin
  • Sie erhalten ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
  • Automatische Berechnung der korrekten Kündigungsfrist
  • Mit Hinweis an den Arbeitnehmer zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • PDF- oder DOCX-Dokument (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word) auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts
  • DSGVO-konform

Richtig kündigen

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten nach dem Arbeitsrecht zahlreiche gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeber. Sie erhalten nach der Beantwortung einiger Fragen ein nach aktuellem Recht formuliertes Schreiben zur Kündigung eines Arbeitnehmers. Mit dieser ordentlichen Kündigung können Sie als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum nächstzulässigen Termin rechtssicher beenden.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die jeweils gesetzlich vorgeschriebene oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei ist es nicht immer einfach, die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen. Verschiedene Fragen sind dabei zu berücksichtigen:

  • Ist der Arbeitnehmer noch in der Probezeit?
  • Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist?
  • Wurde vertraglich eine andere Kündigungsfrist vereinbart?

Unser Frage-Antwort-Dialog berechnet für Sie das richtige Kündigungsdatum und setzt es in das Kündigungsschreiben an den Mitarbeiter ein.

Unter den Rechtsdokumenten von Smartlaw finden Sie auch die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, welche meistens fristlos ausgesprochen wird. Möchten Sie hingegen eine Kündigung vermeiden oder die Folgen einer Kündigung mit Ihrem Mitarbeiter regeln, können Sie dies mit einer Aufhebungsvereinbarung tun.

Was muss bei einer ordentlichen Kündigung beachtet werden?

Vor der Erklärung der ordentlichen Kündigung sollten Sie im Einzelfall prüfen, welche allgemeinen und/oder besonderen Kündigungsschutzvorschriften für den betroffenen Arbeitnehmer gelten. Diese sind dann entsprechend zu befolgen. Prüfen Sie den betreffenden Arbeitsvertrag. Welche Regelungen haben Sie in dem Vertrag getroffen? Sind keine speziellen Regelungen vereinbart, gelten die im Arbeitsrecht festgelegten Fristen.

Erstellen Sie jetzt eine ordentliche Kündigung

Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?

Unsere Software berechnet anhand Ihrer Eingaben den nächstzulässigen Kündigungstermin automatisch auf Basis des aktuellen Arbeitsrechts - je nachdem, ob die gesetzliche oder die vertragliche Kündigungsfrist länger ist. Auch eine ordentliche Kündigung während der Probezeit kann in diesem Dialog erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument im Übrigen voraussetzt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einzelvertraglich oder tarifvertraglich verkürzt wird; solche kürzeren Fristen werden daher nicht berücksichtigt.

In diese Kündigungserklärung wird neben dem errechneten Termin zum Ablauf der Kündigungsfrist vorsorglich auch die Beendigung zu dem darauffolgenden nächstzulässigen Termin aufgenommen.

Muss ein Grund für die Kündigung angegeben werden?

Bei den meisten ordentlichen Kündigungen muss im Kündigungsschreiben der Grund nicht angegeben werden. Dieses Dokument ist deshalb für die meisten Kündigungserklärungen verwendbar. Es ist für Arbeitgeber empfehlenswert, auf die Angabe des Grundes zu verzichten, da man sich mit einer falschen oder nicht zulässigen Formulierung angreifbar machen kann.

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einer schwangeren Arbeitnehmerin oder einer Arbeitnehmerin, die innerhalb der letzten vier Monate entbunden hat, ist jedoch ausnahmsweise die Angabe des Kündigungsgrundes in der Kündigungserklärung erforderlich. Daher können Sie dieses Dokument nicht für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer solchen Arbeitnehmerin verwenden.

Achten Sie auf die Schriftform!

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn die sogenannte gesetzliche Schriftform eingehalten wird. Um diese Schriftform zu wahren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Drucken Sie das Kündigungsschreiben auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens aus.
  2. Die Kündigungserklärung muss durch den Arbeitgeber mit vollem Namen eigenhändig unterschrieben sein (kein Unterschriftenstempel oder Scan der Unterschrift).
  3. Arbeitgeber, die keine sogenannte natürliche, sondern eine sogenannte juristische Person sind, müssen auf eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung bei der Unterzeichnung achten.

Achten Sie auf einen rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens

Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es auch erforderlich, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer im Original zugeht. Erst der Zugang löst den Beginn der Kündigungsfrist aus, diese beginnt dann am folgenden Tag. Daher sollte der Arbeitgeber unbedingt den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Arbeitnehmer sicherstellen, um Gewissheit über den Beginn und das Ende der Kündigungsfrist zu haben. Am sichersten ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer in Gegenwart eines geeigneten Zeugen.

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