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Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge

Wird das Konto gepfändet, so ist dies nicht bis zum letzten Cent möglich.

Es bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen zum Schutz von Schuldnern vor Pfändung, um zumindest den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.

Was Sie mit diesem Dokument erreichen können

  • Beantragen Sie gerichtlichen Pfändungsschutz – mit oder ohne vorhandenem Pfändungsschutzkonto.
  • Verlangen Sie die Freigabe unpfändbarer Bezüge oder die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund geänderter Unterhaltsverpflichtungen
  • Auch ohne bestehendes Pfändungsschutzkontos ist ein Antrag auf Aufhebung der Kontopfändung und Freigabe eines zum Lebensunterhalt notwendigen Betrags möglich
  • Das fertige Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Kontopfändung - wie kann ich mich schützen?

Wird Ihr Konto gepfändet, so ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ganz real Ihre Existenz bedrohen. Wie nun Miete, Lebensmittel und andere anfallende Kosten bezahlen?

Damit Sie nicht plötzlich ohne einen Cent dastehen, ist es gesetzlich vorgesehen, dass bestimmte Beträge, wie ein Teil Ihres Arbeitseinkommens, Kindergeld etc., vor Pfändung geschützt sind. Dieser Pfändungsfreibetrag soll Ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken und zumindest ein Existenzminimum gewährleisten.

Eine vergleichsweise einfache Möglichkeit ist hier die Führung eines sog. Pfändungsschutzkontos, auch kurz P-Konto genannt. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag ist auf einem P-Konto Ihr Guthaben vor Pfändung geschützt. Jeder hat Anspruch auf die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto - dies müssen Sie nur bei Ihrer Bank beantragen, welche verpflichtet ist, diesem Antrag zu entsprechen.

Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge

Wann ist ein Antrag bei Gericht trotz P-Konto notwendig?

Trotz Pfändungsschutzkonto kann es vorkommen, dass unpfändbares Guthaben gepfändet wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die festgesetzte Pfändungsfreigrenze überschritten wird.

Da Ihre Bank keine rechtliche Prüfung vornimmt, welche Bezüge tatsächlich dem Pfändungsschutz unterliegen, müssen Sie sich an das Gericht wenden. Das kann z. B. der Fall sein, wenn einmalige Zahlungen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnis erfolgen, (z. B. Einkünfte aus Mehrarbeit, Weihnachts- oder Urlaubsgeld), welche die Pfändungsfreigrenze Ihres P-Kontos übersteigen. Oder Ihnen werden rückwirkend Leistungen durch eine Behörde gewährt, so dass in einem Monat mehrere Zahlungen auf dem P-Konto eingehen, welche ebenfalls den Pfändungsfreibetrag übersteigen. Auch geänderte Unterhaltsverpflichtungen können der Grund sein, warum die Pfändungsfreigrenze erhöht werden muss.

Pfändungsschutz ohne P-Konto?

Auch wenn es sich nicht um ein Pfändungsschutzkonto handelt, können Sie die Aufhebung der Kontopfändung beantragen, wenn diese den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz widerspricht. Um auch in diesem Fall Ihren Lebensunterhalt zu sichern, sieht der Antrag vor, die Freigabe eines Betrages, welcher Ihre Lebenshaltungskosten für die nächsten vier Wochen deckt, zu verlangen. Dazu müssen Sie nachweisen, welche Kosten in dieser Zeit auf Sie zukommen; die Höhe des Betrags wird ins Ermessen des Vollstreckungsgericht gestellt. Auch hier wird berücksichtigt, ob und für wie viele Familienmitglieder Sie Unterhalt zu leisten haben.

Drohen Ihnen in Zukunft weitere Kontopfändungen, raten wir Ihnen unbedingt dazu, die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto bei Ihrer Bank zu beantragen. Der entsprechende Antrag ist ebenfalls im Smartlaw Angebot enthalten und unter »Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos« zu finden.

Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge

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