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Business & Unternehmen

Freelancer-Verträge

Freie Mitarbeiter werden meist engagiert, wenn die Kapazitäten im Unternehmen zur Auftragsabwicklung kurzfristig nicht ausreichen oder wenn spezielle Kenntnisse benötigt werden.

Smartlaw bietet Ihnen Verträge, die die Auftragsvergabe an Freelancer sicher regeln.

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Standardvertrag für freie Mitarbeiter

Vertrag freier Mitarbeiter

  • Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden
  • Individuelle Vergütung: Pauschalhonorar, Stunden- oder Tagessatz können gewählt werden
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Einräumung von Nutzungsrechten wie etwa Urheberrechten oder Patenten

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

  • Verpflichtung sowohl von Ange­stellten als auch freien Mitar­beitern auf das Daten­geheimnis nach § 5 BDSG
  • Aufklärung des Mitarbeiters hinsicht­lich Bußgeld- und Strafvorschriften
  • Die Verpflichtungserklärung gilt auch nach Beendi­gung der Tätigkeit des Mit­arbeiters weiter

Alle Verträge erhalten Sie im Smartlaw-Tarif
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Weitere Verträge

Beratervertrag

  • Der Vertrag regelt die Leistungserbringung eines selbstständigen Beraters
  • Beginn des Vertragsverhältnisses und Kündigungsfristen
  • Übertragung von Nutzungsrechten an der erbrachten Beratungsleistung

Dienstvertrag Interim Management

  • Sie haben die Möglichkeit zur individuellen Auftragsbeschreibung
  • Die Vertragstexte enthalten Indizien für die Selbstständigkeit des Interim Managers
  • Vereinbarungen zu Wettbewerbsverbot, Schweigepflicht und Datenschutz

Geheimhaltungsvereinbarung (deutsch)

  • Beschreibung der Informationen, die dieser Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen
  • Regeln Sie, ob geschützte Informationen z. B. an Tochterunternehmen weitergegeben werden dürfen
  • Legen Sie eine Vertragsstrafe fest

Fotografenvertrag

  • Wir bieten Ihnen Formulierungen, sowohl für den Foto­grafen als auch für den Auftraggeber
  • Einräumung verschiedener Nutzungsrechte
  • Unterschiedliche Vergütungsmodelle inklusive Regelung zum Ausfall­honorar und Integrierte Geheimhaltungs­vereinbarung

Grafikdesignervertrag

  • Gleichermaßen geeignet für Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Wählen Sie zwischen unterschiedlichen Vergütungsmodellen
  • Zwischen Privatpersonen, Freiberuflern oder Gesellschaften einsetzbar

Webdesignvertrag

  • Zwischen Privatpersonen, Freiberuflern oder Gesellschaften
  • Verwendbarkeit für Webdesign- und Programmierungsprojekte
  • Regelung der wesentlichen Fragen des geistigen Eigentums