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Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos

Um sich vor Pfändung zu schützen und Ihren Lebensunterhalt zu sichern, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bei Ihrem Kreditinstitut eine einfache und schnelle Lösung.

Jeder Schuldner hat Anspruch auf ein solches sogenanntes P-Konto.

 

Die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos

  • Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto um, um eine vollständige Kontopfändung zu verhindern.
  • Sichern Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, indem Sie Ihr Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags vor der Pfändung schützen.
  • Erhöhen Sie Ihren Freibetrag mit dem beigefügten Formular, indem Sie Beträge  wie z. B. Unterhaltspflichten oder Kindergeld geltend machen.
  • Falls Sie noch über kein Girokonto verfügen: Eröffnen Sie Ihr Basiskonto direkt als P-Konto!
  • Den fertigen Antrag erhalten Sie in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Schützen Sie sich vor unrechtmäßigen Pfändungen

Droht die Kontopfändung oder liegt eine solche sogar schon vor, sollten Sie sich so schnell wie möglich vor unrechtmäßigen Pfändungen schützen. Einkommen, welches für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie unentbehrlich ist, ist nämlich unpfändbar.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit, dieses Einkommen vor Pfändung zu schützen, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (sog. P-Konto) bei Ihrer Bank. Sie können Ihr bereits bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ist die Kontopfändung schon im Gange, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich die Umwandlung zu beantragen.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos!

Wer hat Anspruch auf ein P-Konto?

Jeder hat Anspruch auf ein P-Konto - Ihr Kreditinstitut ist deshalb verpflichtet, Ihrem Antrag nachzukommen. Das gilt auch dann, wenn Sie noch überhaupt kein Girokonto führen - dann muss das Kreditinstitut Ihnen ein sog. Basiskonto einrichten, welches Sie sofort als P-Konto führen können. Auf ein Basiskonto hat heutzutage jeder Mensch in Deutschland Anspruch!

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Beachten Sie deshalb: Sollten Sie schon ein P-Konto bei einer anderen Bank führen, verbietet Ihnen das Gesetz, ein weiteres zu eröffnen.

Auf einem P-Konto ist Ihr Einkommen in Höhe des gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrages vor Pfändung geschützt. Es können außerdem Gründe vorliegen, dass sich der Freibetrag erhöht. Dies ist der Fall, wenn Sie zu Unterhalt gegenüber Kindern, Ehepartnern oder sonstigen Verwandten verpflichtet sind, Kindergeld beziehen oder laufende Geldleistungen aufgrund eines durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes beziehen.

Mit unserem Dokument können Sie Ihr P-Konto beantragen und wir bieten Ihnen außerdem das passende Formular für die Anhebung der Pfändungsfreigrenze an. Diese Bescheinigung muss durch eine nach der Insolvenzordnung geeignete Person oder Stelle ausgestellt werden: Dies kann je nach geltend gemachten Einkünften der Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger oder aber eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt sein.

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